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| Standort: Sonstiges / FAQs |
FAQs - Häufig gestellte Fragen
- Wo muss ich mich melden, wenn ich gefirmt werden möchte?
Primärer Ort der Anmeldung ist jene Pfarrgemeinde, in der der Firmling derzeit wohnhaft ist.
- Ab welchem Alter kann jemand gefirmt werden?
Generell darf das Sakrament der Firmung frühestens jenen gespendet werden, die im Kalenderjahr der Firmspendung das 12. Lebensjahr vollenden. (Abl. ÖBK 6, 1991, §1). In jeder Diözese gibt es jedoch spezielle Regelungen, bitte kontaktieren sie ihre Diözese für weiterführende Informationen.
- Ich möchte mich in einer anderen Pfarre firmen lassen. Geht das?
Nach absolvierter Vorbereitung auf die Firmung stellt die Pfarre eine so genannte „Firmkarte“ aus. Darauf wird bestätigt, dass der angegebene Firmling das Recht hat sich firmen zu lassen – und zwar in jeder Pfarre Österreichs, in der eine Firmfeier stattfindet. Zweckmäßig wird es sein, mit dieser Pfarre, wenn sie nicht die Heimatpfarre ist, im vorhinein Kontakt aufzunehmen um organisatorische und andere Dinge absprechen zu können.
- Kann jemand die Firmung verweigert werden?
Gefirmt werden kann jede/r, der/die die Taufe empfangen hat und der/die noch nicht gefirmt ist. Die geistlichen Amtsträger dürfen niemand ein Sakrament verweigern, der darum in rechter Weise bittet und der rechtlich an seinem Empfang nicht gehindert ist. (c. 843 CIC) Der Seelsorger hat dafür zu sorgen, dass jene, die um ein Sakrament bitten, auf den Empfang vorbereitet werden.
- Muss ich gefirmt sein, wenn ich heiraten will?
Nein. Eheleute sollen, wenn es ohne großen Aufwand möglich ist, vor der Eheschließung das Sakrament der Firmung empfangen. (c. 1065 §1 CIC)
- Mein/e Wunschpate/in ist geschieden und wiederverheiratet. Kann er/sie trotzdem Pate/in sein?
Die Diözesen in Österreich beurteilen diese Frage unterschiedlich. Die Meinungen reichen von "Wiederverheiratete sind nicht zum Patenamt zugelassen" bis zu "Die Seelsorger können mit pastoralem Gespür im Einzelfall die konkreten Umstände prüfen und dann entscheiden".
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich Firmpate/in sein kann?
Der Firmpate/die Firmpatin muss getauft, gefirmt sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Pate oder Patin dürfen nicht Eltern des Firmlings sein. Weiters muss der Pate/die Patin ein Leben führen, das dem katholischen Glauben entspricht. (c.874 CIC) Die Seelsorger sind, diözesan unterschiedlich gehandhabt, angewiesen bei Differenzen pastoral „klug“ zu entscheiden.
- Muss ich gefirmt sein, wenn ich das Patenamt übernehmen will?
Nur getaufte und gefirmte Christen können ein Patenamt übernehmen. (c. 874 §1 n.3 CIC)
- Darf der/die Taufpate/in auch Firmpate/in sein?
Ja, und es ist sogar empfohlen, dass jene/r Pate/in genommen wird, der/die den Dienst bei der Taufe übernommen hat. (c. 893 §2 CIC)
- Können die Eltern Firmpate/in sein?
Nein, Eltern sind vom Patenamt ausgeschlossen, da sie sowieso schon die Pflicht haben, ihr Kind in seiner religiösen Entwicklung zu begleiten. Sie können aber den Firmling zur Firmspendung führen.
- Wie alt muss ich sein, wenn ich das Patenamt übernehmen will?
Der Firmpate/die Firmpatin muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Was sind die wichtigsten Inhalte der Firm-Vorbereitung?
Offiziell heißt es nur, dass die zuständigen SeelsorgerInnen dafür Sorge zu tragen haben, dass die Firmlinge gut vorbereitet werden. Das bedeutet, die Pfarre (Priester, PastoralassistenIn, PGR, Firmteam,…) muss sich überlegen, welche Schwerpunkte sie setzten und was sie den Firmlingen „mitgeben“ will. Davon hängt wesentlich die Form und auch der Inhalt der Firmvorbereitung ab. An dieser Stelle sei auf firmung.at/ Firmverantwortliche/Vorbereitungskonzepte hingewiesen.
- Was ist das optimale Modell für die Firm-Vorbereitung?
Die Art und Dauer der Firmvorbereitung wird in den einzelnen Pfarren sehr unterschiedlich gehandhabt. Ein einheitliches (Erfolgs)-Modell der Firmvorbereitung gibt es nicht! Die Pfarre muss für sich selbst die Ziele der Firmvorbereitung festlegen und ein dementsprechendes Modell der Vorbereitung entwickeln. An dieser Stelle sei auf den Punkt - Modelle hingewiesen: Dort wird eine Vielfalt unterschiedlicher Ansätze, Akzente, Inhalte und Methoden in der Firmvorbereitung aufgezeigt: Traditionelle Gruppentreffen, Firmwochenenden, Projektarbeit, Workshops, erlebnisorientierte Begegnungen usw.
- Ich bin aus der Kirche ausgetreten. Kann ich dann Pate/in sein?
Nein. Wenn ich vor einer öffentlichen Behörde erkläre, dass ich nicht Mitglied der Katholischen Kirche sein will, bin ich wohl kaum in der Lage, den Firmling bei seinem Hineinwachsen genau in diese Gemeinschaft sowie seinem Bekenntnis zu dieser Gemeinschaft zu unterstützen und zu motivieren.
- Mein/e Wunschpate/in ist nicht katholisch. Kann er/sie Pate/in sein?
Bei der Taufe ist es so geregelt, dass ein/e Getaufte/r einer nichtkatholischen Gemeinschaft nicht Pate/in, wohl aber Taufzeuge/in (als Zeuge/in des Glaubens) zusammen mit einem/r katholischen Paten/in sein kann. (c.894 §2 CIC) Bei der Firmung wird unterschiedlich entschieden, da es bei der Firmung schwerpunktmäßig stärker als bei der Taufe um das Hineinwachsen zur Gemeinschaft der Katholischen Kirche geht. Die Frage: "Kann diese/r Pate/in den Firmling bei diesem Schritt unterstützen und begleiten?" muss vom Seelsorger entschieden werden.
- Ich finde keine/n Paten/in, die/der geeignet ist. Was soll ich tun?
Es ist nicht zwingend, dass dem Firmling eine Paten oder eine Patin zur Seite steht. (c. 892 CIC) Bei der Firmfeier können in solch einem Fall die Eltern den Firmling zur Firmspendung führen. (vgl. Gotteslob 51.3)
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